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#SchwangerOhneGewalt

Content-Hinweis: Diese Seite thematisiert sexualisierte Gewalt. Das Lesen kann belastend oder aufwühlend sein, insbesondere, wenn du selbst Gewalt erlebt hast oder davon betroffen bist. Achte gut auf dich. Du entscheidest selbst, ob und wann du weiterlesen möchtest. Wenn du Unterstützung brauchst, wende dich an eine der auf dieser Seite aufgeführten Unterstützungsstellen.

FAQ: Deine Fragen. Unsere Antworten. 

Häufige Fragen zu Gewalt in Schwangerschaft, Geburt und medi­zi­ni­scher Versorgung und Sätze, die sich Betroffene rund um Vorsorge, Geburt und Wochenbett oft fra­gen. Hier fin­dest du unse­re Antworten darauf.

Diese Seite ersetzt kei­ne medi­zi­ni­sche, the­ra­peu­ti­sche oder juris­ti­sche Beratung. Wenn du unsi­cher bist, ob das, was du erlebt hast, straf­recht­lich rele­vant ist, kann dir eine Fachberatungsstelle kos­ten­los und ver­trau­lich weiterhelfen. 

Ja. Eine Einwilligung ist nur dann wirk­lich selbst­be­stimmt, wenn sie frei­wil­lig erfolgt und auf aus­rei­chen­der Information beruht. Gerade unter der Geburt kön­nen Schmerzen, Angst, Zeitdruck, Erschöpfung oder die Sorge um das eige­ne Kind die Entscheidungssituation mas­siv beeinflussen.

Wenn dir ver­mit­telt wur­de, dass du kei­ne Wahl hast, wenn du unter Druck gesetzt oder ein­ge­schüch­tert wur­det oder wenn eine Maßnahme ohne dei­ne wirk­sa­me Einwilligung durch­ge­führt wur­de, kann das eine Form von Gewalt sein.

Wichtig ist dabei: Eine medi­zi­ni­sche Notwendigkeit macht eine Maßnahme nicht auto­ma­tisch zu einer selbst­be­stimm­ten Behandlung. Auch wenn schnell gehan­delt wer­den muss, soll­te medi­zi­ni­sches Personal Patient*innen so weit wie mög­lich infor­mie­ren, ein­be­zie­hen und deren Willen respek­tie­ren. Nur in ech­ten Notfallsituationen kön­nen beson­de­re recht­li­che Voraussetzungen gelten.

Ja.

Eine medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behandlung kann gleich­zei­tig belas­tend, über­for­dernd oder trau­ma­tisch sein. Medizinische Notwendigkeit und die Art und Weise, wie eine Behandlung durch­ge­führt und mit dir kom­mu­ni­ziert wird, sind zwei unter­schied­li­che Dinge.

Auch wenn eine Intervention medi­zi­nisch sinn­voll oder not­wen­dig war, hast du das Recht auf Information, Respekt, Würde und Beteiligung an Entscheidungen.

Du musst dir nicht sagen las­sen: „Aber es war doch not­wen­dig.“ Das erklärt mög­li­cher­wei­se, war­um etwas medi­zi­nisch gemacht wur­de. Es erklärt nicht auto­ma­tisch, wie mit dir umge­gan­gen wurde.

Und: Dass du dich ver­letzt oder trau­ma­ti­siert fühlst, bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, dass medi­zi­nisch etwas falsch gemacht wur­de. Dein Erleben darf trotz­dem ernst genom­men werden.

Ja. Gewalt kann in regu­lä­ren Untersuchungen und jeder Phase der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett vor­kom­men, auch bei einer schein­bar ganz nor­ma­len Vorsorgeuntersuchung.

Dazu kön­nen bei­spiels­wei­se unge­frag­te oder nicht aus­rei­chend erklär­te Untersuchungen, Eingriffe ohne dei­ne wirk­sa­me Einwilligung, abwer­ten­de Kommentare, Beschämung, Drohungen, Druck oder das Ignorieren dei­nes „Nein“ gehören.

Auch bei einer Routineuntersuchung gilt: Du bist nicht ein­fach jemand, mit dem etwas gemacht wird. Du hast das Recht zu wis­sen, was unter­sucht oder gemacht wer­den soll. Du darfst Fragen stel­len. Du darfst um eine Erklärung bit­ten. Und du darfst einer Maßnahme zustim­men oder sie ablehnen.

Ja, das kann es sein. Dein Schweigen bedeu­tet nicht auto­ma­tisch Zustimmung.

Menschen reagie­ren auf Angst, Druck und Überforderung unter­schied­lich. Manche wider­spre­chen, ande­re erstar­ren, ver­stum­men oder pas­sen sich an. Gerade wäh­rend Schwangerschaft und Geburt kann die Angst, dem eige­nen Kind zu scha­den, enor­men Druck erzeugen.

Deshalb ist nicht allein die Frage ent­schei­dend: „Hast du Nein gesagt?“

Wichtiger ist:

  • Wurdest du ver­ständ­lich informiert?
  • Wurden dei­ne Fragen beantwortet?
  • Wurden dir Alternativen erklärt?
  • Konntest du tat­säch­lich frei entscheiden?
  • Wurde dein Wille respektiert?

Du musst dir nicht vor­wer­fen, in einer belas­ten­den Situation nicht „laut genug“ gewe­sen zu sein.

Ja. Auch wenn das Erlebte schon lan­ge zurück­liegt, kannst du dir Unterstützung holen.

Du kannst dich an eine spe­zia­li­sier­te Beratungsstelle wen­den und gemein­sam mit Beratenden sor­tie­ren, was pas­siert ist, wie du das Erlebte ein­ord­nen möch­test und wel­che Möglichkeiten du hast.

Wenn du nach­voll­zie­hen möch­test, was wäh­rend dei­ner Behandlung doku­men­tiert wur­de, kannst du außer­dem dei­ne Patient*innenakte bezie­hungs­wei­se dei­ne Behandlungsunterlagen anfordern.

Auch eine Beschwerde kann grund­sätz­lich noch mög­lich sein. Welche Möglichkeiten in dei­nem kon­kre­ten Fall bestehen, hängt unter ande­rem davon ab, was pas­siert ist und wie lan­ge es zurückliegt.

Du musst dich nicht sofort ent­schei­den, ob du eine Beschwerde ein­rei­chen oder recht­li­che Schritte gehen möchtest.

Der ers­te Schritt darf sein: Mit jeman­dem dar­über zu sprechen.

Ja. Gewalt muss nicht kör­per­lich sein.

Anschreien, Beschimpfen, Demütigen, Drohen oder mas­si­ver Druck kön­nen psy­chi­sche bezie­hungs­wei­se ver­ba­le Gewalt darstellen.

Sätze wie „Wenn du jetzt nicht mit­machst, gefähr­dest du dein Kind“ kön­nen enor­men Druck erzeu­gen. Besonders wäh­rend einer kör­per­li­chen oder emo­tio­na­len Ausnahmesituation kann eine sol­che Aussage eine mas­si­ve Bedrohung dar­stel­len, weil du dich in einer her­aus­for­dern­den Situation befin­dest und häu­fig von ande­ren Menschen abhän­gig bist.

Nicht jede unfreund­li­che oder unge­schick­te Kommunikation ist auto­ma­tisch Gewalt. Entscheidend sind unter ande­rem die kon­kre­te Situation, das Verhalten, das Machtverhältnis und die Wirkung auf dich.

Und „Das war doch nur ein rau­er Ton“ ist kei­ne aus­rei­chen­de Erklärung dafür, wenn du dich bedroht, gede­mü­tigt oder aus­ge­lie­fert gefühlt hast.

Grundsätzlich gilt: Medizinische Untersuchungen und Eingriffe brau­chen dei­ne Einwilligung.

Du hast das Recht, selbst­be­stimmt über medi­zi­ni­sche Maßnahmen zu ent­schei­den. Vor einer Maßnahme soll­test du grund­sätz­lich dar­über infor­miert wer­den, was gemacht wer­den soll, war­um die Maßnahme not­wen­dig sein kann, wel­che Risiken bestehen und – soweit vor­han­den – wel­che Alternativen es gibt.

Das gilt auch für Untersuchungen und Eingriffe wäh­rend Schwangerschaft und Geburt.

Eine wich­ti­ge Ausnahme kön­nen aku­te medi­zi­ni­sche Notfälle sein, in denen sofort gehan­delt wer­den muss und dei­ne Einwilligung nicht recht­zei­tig ein­ge­holt wer­den kann. Ob eine sol­che Notfallsituation tat­säch­lich vor­lag, lässt sich nicht pau­schal beur­tei­len. Wenn ein Eingriff ohne wirk­sa­me Einwilligung durch­ge­führt wur­de, kann das recht­lich rele­vant sein. Ob das in dei­nem kon­kre­ten Fall so war, kann gege­be­nen­falls eine fach­kun­di­ge Beratung klären.

Wichtig: Auch unter der Geburt bleibt dein Körper dein Körper. Ein Dammschnitt, eine vagi­na­le Untersuchung oder ein ande­rer Eingriff ist kei­ne Entscheidung, über die medi­zi­ni­sches Personal ein­fach hin­weg­ge­hen darf.

Ein „Ja“ allein sagt noch nicht, ob eine Einwilligung tat­säch­lich selbst­be­stimmt war.

Damit du wirk­sam ein­wil­li­gen kannst, musst du grund­sätz­lich wis­sen, wor­in du ein­wil­ligst und aus­rei­chend dar­über infor­miert wor­den sein. Deine Entscheidung soll­te frei­wil­lig erfol­gen können.

Du darfst wis­sen wollen:

  • Was soll gemacht werden?
  • Warum?
  • Was pas­siert, wenn ich nicht zustimme?
  • Gibt es Alternativen?
  • Welche Risiken gibt es?

Du darfst Fragen stel­len. Du darfst dir etwas erklä­ren las­sen. Und du darfst dei­ne Entscheidung auch wie­der ändern.

Du musst das nicht allein herausfinden.

Wenn du dich nach einer Untersuchung, Behandlung oder Geburt über­gan­gen, beschämt, unter Druck gesetzt, aus­ge­lie­fert oder ver­letzt fühlst, ist es völ­lig legi­tim, dir Unterstützung zu holen, auch wenn du noch nicht weißt, wel­ches Wort dein Erleben am bes­ten beschreibt. Eine Beratungsstelle kann gemein­sam mit dir sor­tie­ren, was pas­siert ist und wel­che Möglichkeiten du hast.

Und manch­mal ist die wich­tigs­te ers­te Frage nicht:

„War das Gewalt?“ Sondern: „Was ist mir pas­siert – und was brau­che ich jetzt?“

Ja.

Auch wenn du selbst nicht unter­sucht oder behan­delt wur­dest, kannst du als eine belas­ten­de Situation erlebt haben. Vielleicht hast du gese­hen, wie mit dei­ner Partnerin, dei­nem Partner oder einer ande­ren nahe­ste­hen­den Person umge­gan­gen wur­de. Vielleicht hast du dich hilf­los, wütend oder über­for­dert gefühlt oder fragst dich im Nachhinein, ob du hät­test ein­grei­fen müssen.

Du darfst dir Unterstützung holen, dich bera­ten las­sen, das Erlebte ein­ord­nen und dar­über spre­chen, was du selbst brauchst.

Und ganz wich­tig: Du bist nicht dafür ver­ant­wort­lich, medi­zi­ni­sche Gewalt allein zu ver­hin­dern. Die Verantwortung für einen respekt­vol­len und selbst­be­stimm­ten Umgang liegt bei den behan­deln­den Fachpersonen.

Ja. Du musst nicht erst alle Einzelheiten ken­nen, um dir Unterstützung zu holen.

Gerade wenn ein belas­ten­des oder trau­ma­ti­sches Erlebnis schon län­ger zurück­liegt, kann es sein, dass Erinnerungen lücken­haft sind oder du dich nicht mehr an Namen, Daten oder den genau­en Ablauf erinnerst.

Du kannst dich trotz­dem an eine Beratungsstelle wen­den und zunächst gemein­sam sor­tie­ren, was du noch weißt und was du her­aus­fin­den möchtest.

Wenn du spä­ter dei­ne Behandlung nach­voll­zie­hen möch­test, kön­nen bei­spiels­wei­se dei­ne Patient*innenakte oder ande­re Behandlungsunterlagen wich­ti­ge Informationen ent­hal­ten. Du hast grund­sätz­lich das Recht, dei­ne Behandlungsunterlagen einzusehen.

Du musst nichts bewei­sen, bevor du Unterstützung bekommst.

Nein.

Sexualisierte Gewalt kann in jedem Umfeld, in jeder medi­zi­ni­schen Behandlung und Untersuchung vor­kom­men, unab­hän­gig davon, ob du schwan­ger bist.

Zum Beispiel bei:

  • gynä­ko­lo­gi­schen Untersuchungen
  • Untersuchungen zur sexu­el­len und repro­duk­ti­ven Gesundheit
  • Kinderwunschbehandlungen
  • Verhütungsberatung
  • Untersuchungen nach einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch
  • Untersuchungen nach sexua­li­sier­ter Gewalt
  • Operationen und ande­ren medi­zi­ni­schen Eingriffen
  • Untersuchungen und Behandlungen in ande­ren medi­zi­ni­schen Fachbereichen

Auch außer­halb von Schwangerschaft und Geburt gilt dein Recht auf Information, Selbstbestimmung und Einwilligung. Medizinische Maßnahmen dür­fen grund­sätz­lich nur mit dei­ner Einwilligung erfol­gen. Dein Körper gehört immer dir.

Du kannst dich vor­be­rei­ten, doch du musst nicht die Verantwortung dafür über­neh­men, dass medi­zi­ni­sches Personal dei­ne Grenzen respektiert.

Du kannst dir vor der Geburt über­le­gen, was dir wich­tig ist, wel­che Informationen du brauchst und wer dich unter­stüt­zen soll. Zum Beispiel kannst du:

Eine Vertrauensperson aus­wäh­len.
Überlege dir, wer dich beglei­ten und dich unter­stüt­zen kann. Besprecht vor­her, wel­che Grenzen dir wich­tig sind und wie die Person dich unter­stüt­zen kann.

Deine Wünsche auf­schrei­ben.
Ein Geburtsplan kann dabei hel­fen, dei­ne Wünsche und Vorstellungen fest­zu­hal­ten. Er ersetzt kei­ne medi­zi­ni­sche Aufklärung oder Einwilligung, kann aber eine gute Gesprächsgrundlage sein.

Vorher Fragen stel­len.
Du kannst dich bei­spiels­wei­se erkundigen:

  • Wie wer­den Entscheidungen wäh­rend der Geburt getroffen?
  • Wie wer­de ich infor­miert, wenn ein Eingriff not­wen­dig wird?
  • Wie wird mit einem „Nein“ umgegangen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich Zeit für eine Entscheidung brauche?
  • Wann wird ein Dammschnitt empfohlen?
  • Welche Untersuchungen wer­den rou­ti­ne­mä­ßig durch­ge­führt und wel­che nur bei medi­zi­ni­scher Indikation?
  • Wie kann mei­ne Begleitperson mich unterstützen?

Ein Stoppsignal ver­ein­ba­ren.
Wenn du wäh­rend der Geburt nicht spre­chen oder dich nicht gut aus­drü­cken kannst, kann ein vor­her ver­ein­bar­tes Signal hilf­reich sein.

Und trotz­dem gilt: Du musst dich nicht per­fekt vor­be­rei­ten, um respekt­voll behan­delt zu wer­den. Du bist nicht dafür ver­ant­wort­lich, dich durch per­fek­te Formulierungen, einen per­fek­ten Geburtsplan oder eine „star­ke“ Begleitperson vor Grenzverletzungen zu schützen.

Die Verantwortung für eine gewalt­freie medi­zi­ni­sche Versorgung liegt bei den Menschen und Strukturen, die sie anbieten.

Manchmal fühlt sich eine Situation zunächst ein­fach nur „komisch“ oder belas­tend an. Erst spä­ter wird dir bewusst, dass du eigent­lich nicht zuge­stimmt hast, dass du dich unter Druck gesetzt gefühlt hast oder dass etwas mit dir gemacht wur­de, das du nicht wolltest.

Auch dann darfst du dir Unterstützung holen.

Du musst nicht unmit­tel­bar in der Situation erkannt haben: „Das war Gewalt.“

Du darfst spä­ter Fragen stel­len, dei­ne Unterlagen anse­hen, dich bera­ten las­sen oder eine Beschwerde in Betracht ziehen.

Deine Begleitperson kann dich unter­stüt­zen, ohne dei­ne Entscheidungen für dich zu über­neh­men. Sie kann zum Beispiel:

  • nach­fra­gen, wenn etwas unklar ist,
  • dar­um bit­ten, dass dir eine Maßnahme erklärt wird,
  • dich dar­an erin­nern, dass du Fragen stel­len darfst,
  • dei­ne zuvor geäu­ßer­ten Wünsche in Erinnerung rufen,
  • dich unter­stüt­zen, wenn du Zeit für eine Entscheidung brauchst,
  • dar­auf ach­ten, dass dei­ne Grenzen gehört werden,
  • dich nach der Geburt beim Sortieren des Erlebten unterstützen.

Dabei soll­te die Begleitperson mög­lichst für dich spre­chen, nicht über dich hin­weg. Ein hilf­rei­cher Satz kann sein: „Bitte erklä­ren Sie, was Sie jetzt machen möch­ten, bevor Sie beginnen.“

Du kannst dich bera­ten las­sen, bevor du eine Beschwerde ein­reichst. Welche Stelle zustän­dig ist, hängt unter ande­rem davon ab, wer dich behan­delt hat und wor­um es bei dei­ner Beschwerde geht.

Je nach Situation kön­nen bei­spiels­wei­se die Einrichtung selbst, eine zustän­di­ge Ärztekammer, eine Landesbehörde oder eine unab­hän­gi­ge Patient*innenberatung Anlaufstellen sein.

Auch die Patient*innenakte kann dabei hilf­reich sein. Du hast grund­sätz­lich ein Recht auf Einsicht in dei­ne Behandlungsunterlagen.

Nein.

Du musst weder eine Diagnose noch eine juris­ti­sche Einschätzung mitbringen.

Wenn du dich fragst, ob eine Situation eine Grenzverletzung, Gewalt oder eine ande­re Form pro­ble­ma­ti­scher Behandlung war, kannst du dir Unterstützung holen.

Eine Fachberatungsstelle kann dir hel­fen, das Erlebte zu sor­tie­ren und mög­li­che nächs­te Schritte zu überlegen.

Du musst nicht erst bewei­sen, dass etwas pas­siert ist, bevor du dar­über spre­chen oder dich bera­ten las­sen darfst.

Nein.

Deine Angst ist nach­voll­zieh­bar. Wenn du bereits Gewalt, Grenzverletzungen oder einen trau­ma­ti­schen medi­zi­ni­schen Eingriff erlebt hast, kann eine erneu­te Schwangerschaft vie­le Erinnerungen und Sorgen auslösen.

Du kannst dir früh­zei­tig Unterstützung holen. Sprich mög­lichst schon zu Beginn der Schwangerschaft mit einer Hebamme, dei­ner Ärztin oder dei­nem Arzt oder einer spe­zia­li­sier­ten Fachberatungsstelle über dei­ne bis­he­ri­gen Erfahrungen und dar­über, was du brauchst, um dich siche­rer zu fühlen.

Du kannst dir außer­dem überlegen:

  • Wer soll dich beglei­ten und unterstützen?
  • Welche Untersuchungen oder Situationen sind für dich beson­ders belastend?
  • Was hilft dir, dich sicher und infor­miert zu fühlen?
  • Wie möch­test du ange­spro­chen werden?
  • Was soll medi­zi­ni­sches Personal tun, bevor es dich berührt oder untersucht?
  • Wie kannst du signa­li­sie­ren, dass eine Untersuchung oder Maßnahme sofort gestoppt wer­den soll?

Du darfst dir auch eine ande­re Praxis, Hebamme oder Klinik suchen, wenn du dich dort nicht gut auf­ge­ho­ben fühlst.

Und wich­tig: Du musst dich nicht ein­fach „zusam­men­rei­ßen“, weil du schon ein­mal eine Geburt oder Behandlung erlebt hast. Deine frü­he­ren Erfahrungen dür­fen bei der Planung dei­ner nächs­ten Schwangerschaft und Geburt berück­sich­tigt werden.

Du darfst sagen, dass du eine Untersuchung gera­de nicht möch­test oder Sorge hast.

Sprich mög­lichst vor der Untersuchung dar­über, was dir Angst macht. Du kannst dar­um bit­ten, dass dir jeder Schritt vor­her erklärt wird und dass du jeder­zeit stop­pen kannst. Zum Beispiel:

  • „Ich habe Angst vor vagi­na­len Untersuchungen. Bitte erklä­ren Sie mir vor­her jeden Schritt und war­ten Sie auf mei­ne Zustimmung.“
  • „Bitte sagen Sie mir, bevor Sie mich berühren.“
  • „Wenn ich Stopp sage, möch­te ich, dass Sie sofort aufhören.“

Du kannst auch nach Alternativen fragen:

  • „Ist die­se Untersuchung medi­zi­nisch notwendig?“
  • „Was genau möch­ten Sie damit feststellen?“
  • „Gibt es eine ande­re Möglichkeit, die­se Information zu bekommen?“
  • „Was pas­siert, wenn wir die Untersuchung zunächst nicht machen?“

Wenn eine vagi­na­le Untersuchung medi­zi­nisch not­wen­dig ist, bedeu­tet das nicht, dass du kei­ne Fragen stel­len oder kei­ne Grenzen set­zen darfst. Auch dann soll­te dei­ne Einwilligung grund­sätz­lich ein­ge­holt werden.Wenn du wäh­rend der Untersuchung merkst, dass es dir zu viel wird, darfst du das sagen. Du musst nicht bis zum Ende „durch­hal­ten“.

Und wenn du auf­grund frü­he­rer Erfahrungen gro­ße Angst vor Untersuchungen hast, kann es sinn­voll sein, dir bereits vor der Schwangerschaft oder früh­zei­tig in der Schwangerschaft Unterstützung zu holen. Du musst dei­nen Körper nicht wie­der einer Situation aus­set­zen, die sich für dich wie Kontrollverlust anfühlt, ohne dar­über zu spre­chen und Unterstützung einzufordern.

Ja und es kann sehr hilf­reich sein, das mög­lichst früh­zei­tig zu tun.

Du kannst der Klinik mit­tei­len, dass du bereits eine belas­ten­de oder gewalt­vol­le Erfahrung gemacht hast und wel­che Konsequenzen das für dich hat. Du musst dabei nicht jedes Detail erzäh­len. Du kannst zum Beispiel sagen:

„Ich habe bei mei­ner letz­ten Geburt eine Situation erlebt, die mich bis heu­te belas­tet. Mir ist wich­tig, dass Untersuchungen und Eingriffe vor­her erklärt wer­den und ich ihnen zustim­men kann.“

Oder:

„Ich habe Angst, die Kontrolle über mei­nen Körper zu ver­lie­ren. Bitte kün­di­gen Sie Berührungen und Untersuchungen vor­her an und geben Sie mir die Möglichkeit, jeder­zeit Stopp zu sagen.“

Frag die Klinik auch, ob es ein Vorgespräch oder eine spe­zi­el­le Sprechstunde für dei­ne Situation gibt und ob dei­ne Wünsche doku­men­tiert wer­den kön­nen. Du kannst dir dei­ne wich­tigs­ten Punkte schrift­lich mit­neh­men. Ein Geburtsplan kann dabei helfen.

Wichtig ist: Ein Geburtsplan ist kei­ne Garantie dafür, dass alles so pas­siert, wie du es dir wünschst. Er kann jedoch dazu bei­tra­gen, dass dei­ne Bedürfnisse und Grenzen bekannt sind.

Du darfst außer­dem nachfragen:

  • Wer ist wäh­rend der Geburt für mich ansprechbar?
  • Wie wer­den Entscheidungen getroffen?
  • Wie wer­de ich über Eingriffe informiert?
  • Wie wird mit einem „Nein“ oder „Stopp“ umgegangen?
  • Kann mei­ne Begleitperson mich unterstützen?
  • Was pas­siert, wenn kurz­fris­tig eine medi­zi­ni­sche Entscheidung not­wen­dig wird?

Du musst nicht erst wäh­rend der Geburt erklä­ren, war­um bestimm­te Situationen für dich schwie­rig sind.

Du hast eine andere Frage?

Die Unterstützungsstellen beant­wor­ten auch dei­ne Frage und bera­ten dich individuell.

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