
Content-Hinweis: Diese Seite thematisiert sexualisierte Gewalt. Das Lesen kann belastend oder aufwühlend sein, insbesondere, wenn du selbst Gewalt erlebt hast oder davon betroffen bist. Achte gut auf dich. Du entscheidest selbst, ob und wann du weiterlesen möchtest. Wenn du Unterstützung brauchst, wende dich an eine der auf dieser Seite aufgeführten Unterstützungsstellen.
Häufige Fragen zu Gewalt in Schwangerschaft, Geburt und medizinischer Versorgung und Sätze, die sich Betroffene rund um Vorsorge, Geburt und Wochenbett oft fragen. Hier findest du unsere Antworten darauf.
Diese Seite ersetzt keine medizinische, therapeutische oder juristische Beratung. Wenn du unsicher bist, ob das, was du erlebt hast, strafrechtlich relevant ist, kann dir eine Fachberatungsstelle kostenlos und vertraulich weiterhelfen.
Ja. Eine Einwilligung ist nur dann wirklich selbstbestimmt, wenn sie freiwillig erfolgt und auf ausreichender Information beruht. Gerade unter der Geburt können Schmerzen, Angst, Zeitdruck, Erschöpfung oder die Sorge um das eigene Kind die Entscheidungssituation massiv beeinflussen.
Wenn dir vermittelt wurde, dass du keine Wahl hast, wenn du unter Druck gesetzt oder eingeschüchtert wurdet oder wenn eine Maßnahme ohne deine wirksame Einwilligung durchgeführt wurde, kann das eine Form von Gewalt sein.
Wichtig ist dabei: Eine medizinische Notwendigkeit macht eine Maßnahme nicht automatisch zu einer selbstbestimmten Behandlung. Auch wenn schnell gehandelt werden muss, sollte medizinisches Personal Patient*innen so weit wie möglich informieren, einbeziehen und deren Willen respektieren. Nur in echten Notfallsituationen können besondere rechtliche Voraussetzungen gelten.
Ja.
Eine medizinisch notwendige Behandlung kann gleichzeitig belastend, überfordernd oder traumatisch sein. Medizinische Notwendigkeit und die Art und Weise, wie eine Behandlung durchgeführt und mit dir kommuniziert wird, sind zwei unterschiedliche Dinge.
Auch wenn eine Intervention medizinisch sinnvoll oder notwendig war, hast du das Recht auf Information, Respekt, Würde und Beteiligung an Entscheidungen.
Du musst dir nicht sagen lassen: „Aber es war doch notwendig.“ Das erklärt möglicherweise, warum etwas medizinisch gemacht wurde. Es erklärt nicht automatisch, wie mit dir umgegangen wurde.
Und: Dass du dich verletzt oder traumatisiert fühlst, bedeutet nicht automatisch, dass medizinisch etwas falsch gemacht wurde. Dein Erleben darf trotzdem ernst genommen werden.
Ja. Gewalt kann in regulären Untersuchungen und jeder Phase der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett vorkommen, auch bei einer scheinbar ganz normalen Vorsorgeuntersuchung.
Dazu können beispielsweise ungefragte oder nicht ausreichend erklärte Untersuchungen, Eingriffe ohne deine wirksame Einwilligung, abwertende Kommentare, Beschämung, Drohungen, Druck oder das Ignorieren deines „Nein“ gehören.
Auch bei einer Routineuntersuchung gilt: Du bist nicht einfach jemand, mit dem etwas gemacht wird. Du hast das Recht zu wissen, was untersucht oder gemacht werden soll. Du darfst Fragen stellen. Du darfst um eine Erklärung bitten. Und du darfst einer Maßnahme zustimmen oder sie ablehnen.
Ja, das kann es sein. Dein Schweigen bedeutet nicht automatisch Zustimmung.
Menschen reagieren auf Angst, Druck und Überforderung unterschiedlich. Manche widersprechen, andere erstarren, verstummen oder passen sich an. Gerade während Schwangerschaft und Geburt kann die Angst, dem eigenen Kind zu schaden, enormen Druck erzeugen.
Deshalb ist nicht allein die Frage entscheidend: „Hast du Nein gesagt?“
Wichtiger ist:
Du musst dir nicht vorwerfen, in einer belastenden Situation nicht „laut genug“ gewesen zu sein.
Ja. Auch wenn das Erlebte schon lange zurückliegt, kannst du dir Unterstützung holen.
Du kannst dich an eine spezialisierte Beratungsstelle wenden und gemeinsam mit Beratenden sortieren, was passiert ist, wie du das Erlebte einordnen möchtest und welche Möglichkeiten du hast.
Wenn du nachvollziehen möchtest, was während deiner Behandlung dokumentiert wurde, kannst du außerdem deine Patient*innenakte beziehungsweise deine Behandlungsunterlagen anfordern.
Auch eine Beschwerde kann grundsätzlich noch möglich sein. Welche Möglichkeiten in deinem konkreten Fall bestehen, hängt unter anderem davon ab, was passiert ist und wie lange es zurückliegt.
Du musst dich nicht sofort entscheiden, ob du eine Beschwerde einreichen oder rechtliche Schritte gehen möchtest.
Der erste Schritt darf sein: Mit jemandem darüber zu sprechen.
Ja. Gewalt muss nicht körperlich sein.
Anschreien, Beschimpfen, Demütigen, Drohen oder massiver Druck können psychische beziehungsweise verbale Gewalt darstellen.
Sätze wie „Wenn du jetzt nicht mitmachst, gefährdest du dein Kind“ können enormen Druck erzeugen. Besonders während einer körperlichen oder emotionalen Ausnahmesituation kann eine solche Aussage eine massive Bedrohung darstellen, weil du dich in einer herausfordernden Situation befindest und häufig von anderen Menschen abhängig bist.
Nicht jede unfreundliche oder ungeschickte Kommunikation ist automatisch Gewalt. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Situation, das Verhalten, das Machtverhältnis und die Wirkung auf dich.
Und „Das war doch nur ein rauer Ton“ ist keine ausreichende Erklärung dafür, wenn du dich bedroht, gedemütigt oder ausgeliefert gefühlt hast.
Grundsätzlich gilt: Medizinische Untersuchungen und Eingriffe brauchen deine Einwilligung.
Du hast das Recht, selbstbestimmt über medizinische Maßnahmen zu entscheiden. Vor einer Maßnahme solltest du grundsätzlich darüber informiert werden, was gemacht werden soll, warum die Maßnahme notwendig sein kann, welche Risiken bestehen und – soweit vorhanden – welche Alternativen es gibt.
Das gilt auch für Untersuchungen und Eingriffe während Schwangerschaft und Geburt.
Eine wichtige Ausnahme können akute medizinische Notfälle sein, in denen sofort gehandelt werden muss und deine Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Ob eine solche Notfallsituation tatsächlich vorlag, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Wenn ein Eingriff ohne wirksame Einwilligung durchgeführt wurde, kann das rechtlich relevant sein. Ob das in deinem konkreten Fall so war, kann gegebenenfalls eine fachkundige Beratung klären.
Wichtig: Auch unter der Geburt bleibt dein Körper dein Körper. Ein Dammschnitt, eine vaginale Untersuchung oder ein anderer Eingriff ist keine Entscheidung, über die medizinisches Personal einfach hinweggehen darf.
Ein „Ja“ allein sagt noch nicht, ob eine Einwilligung tatsächlich selbstbestimmt war.
Damit du wirksam einwilligen kannst, musst du grundsätzlich wissen, worin du einwilligst und ausreichend darüber informiert worden sein. Deine Entscheidung sollte freiwillig erfolgen können.
Du darfst wissen wollen:
Du darfst Fragen stellen. Du darfst dir etwas erklären lassen. Und du darfst deine Entscheidung auch wieder ändern.
Du musst das nicht allein herausfinden.
Wenn du dich nach einer Untersuchung, Behandlung oder Geburt übergangen, beschämt, unter Druck gesetzt, ausgeliefert oder verletzt fühlst, ist es völlig legitim, dir Unterstützung zu holen, auch wenn du noch nicht weißt, welches Wort dein Erleben am besten beschreibt. Eine Beratungsstelle kann gemeinsam mit dir sortieren, was passiert ist und welche Möglichkeiten du hast.
Und manchmal ist die wichtigste erste Frage nicht:
„War das Gewalt?“ Sondern: „Was ist mir passiert – und was brauche ich jetzt?“
Ja.
Auch wenn du selbst nicht untersucht oder behandelt wurdest, kannst du als eine belastende Situation erlebt haben. Vielleicht hast du gesehen, wie mit deiner Partnerin, deinem Partner oder einer anderen nahestehenden Person umgegangen wurde. Vielleicht hast du dich hilflos, wütend oder überfordert gefühlt oder fragst dich im Nachhinein, ob du hättest eingreifen müssen.
Du darfst dir Unterstützung holen, dich beraten lassen, das Erlebte einordnen und darüber sprechen, was du selbst brauchst.
Und ganz wichtig: Du bist nicht dafür verantwortlich, medizinische Gewalt allein zu verhindern. Die Verantwortung für einen respektvollen und selbstbestimmten Umgang liegt bei den behandelnden Fachpersonen.
Ja. Du musst nicht erst alle Einzelheiten kennen, um dir Unterstützung zu holen.
Gerade wenn ein belastendes oder traumatisches Erlebnis schon länger zurückliegt, kann es sein, dass Erinnerungen lückenhaft sind oder du dich nicht mehr an Namen, Daten oder den genauen Ablauf erinnerst.
Du kannst dich trotzdem an eine Beratungsstelle wenden und zunächst gemeinsam sortieren, was du noch weißt und was du herausfinden möchtest.
Wenn du später deine Behandlung nachvollziehen möchtest, können beispielsweise deine Patient*innenakte oder andere Behandlungsunterlagen wichtige Informationen enthalten. Du hast grundsätzlich das Recht, deine Behandlungsunterlagen einzusehen.
Du musst nichts beweisen, bevor du Unterstützung bekommst.
Nein.
Sexualisierte Gewalt kann in jedem Umfeld, in jeder medizinischen Behandlung und Untersuchung vorkommen, unabhängig davon, ob du schwanger bist.
Zum Beispiel bei:
Auch außerhalb von Schwangerschaft und Geburt gilt dein Recht auf Information, Selbstbestimmung und Einwilligung. Medizinische Maßnahmen dürfen grundsätzlich nur mit deiner Einwilligung erfolgen. Dein Körper gehört immer dir.
Du kannst dich vorbereiten, doch du musst nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass medizinisches Personal deine Grenzen respektiert.
Du kannst dir vor der Geburt überlegen, was dir wichtig ist, welche Informationen du brauchst und wer dich unterstützen soll. Zum Beispiel kannst du:
Eine Vertrauensperson auswählen.
Überlege dir, wer dich begleiten und dich unterstützen kann. Besprecht vorher, welche Grenzen dir wichtig sind und wie die Person dich unterstützen kann.
Deine Wünsche aufschreiben.
Ein Geburtsplan kann dabei helfen, deine Wünsche und Vorstellungen festzuhalten. Er ersetzt keine medizinische Aufklärung oder Einwilligung, kann aber eine gute Gesprächsgrundlage sein.
Vorher Fragen stellen.
Du kannst dich beispielsweise erkundigen:
Ein Stoppsignal vereinbaren.
Wenn du während der Geburt nicht sprechen oder dich nicht gut ausdrücken kannst, kann ein vorher vereinbartes Signal hilfreich sein.
Und trotzdem gilt: Du musst dich nicht perfekt vorbereiten, um respektvoll behandelt zu werden. Du bist nicht dafür verantwortlich, dich durch perfekte Formulierungen, einen perfekten Geburtsplan oder eine „starke“ Begleitperson vor Grenzverletzungen zu schützen.
Die Verantwortung für eine gewaltfreie medizinische Versorgung liegt bei den Menschen und Strukturen, die sie anbieten.
Manchmal fühlt sich eine Situation zunächst einfach nur „komisch“ oder belastend an. Erst später wird dir bewusst, dass du eigentlich nicht zugestimmt hast, dass du dich unter Druck gesetzt gefühlt hast oder dass etwas mit dir gemacht wurde, das du nicht wolltest.
Auch dann darfst du dir Unterstützung holen.
Du musst nicht unmittelbar in der Situation erkannt haben: „Das war Gewalt.“
Du darfst später Fragen stellen, deine Unterlagen ansehen, dich beraten lassen oder eine Beschwerde in Betracht ziehen.
Deine Begleitperson kann dich unterstützen, ohne deine Entscheidungen für dich zu übernehmen. Sie kann zum Beispiel:
Dabei sollte die Begleitperson möglichst für dich sprechen, nicht über dich hinweg. Ein hilfreicher Satz kann sein: „Bitte erklären Sie, was Sie jetzt machen möchten, bevor Sie beginnen.“
Du kannst dich beraten lassen, bevor du eine Beschwerde einreichst. Welche Stelle zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, wer dich behandelt hat und worum es bei deiner Beschwerde geht.
Je nach Situation können beispielsweise die Einrichtung selbst, eine zuständige Ärztekammer, eine Landesbehörde oder eine unabhängige Patient*innenberatung Anlaufstellen sein.
Auch die Patient*innenakte kann dabei hilfreich sein. Du hast grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in deine Behandlungsunterlagen.
Nein.
Du musst weder eine Diagnose noch eine juristische Einschätzung mitbringen.
Wenn du dich fragst, ob eine Situation eine Grenzverletzung, Gewalt oder eine andere Form problematischer Behandlung war, kannst du dir Unterstützung holen.
Eine Fachberatungsstelle kann dir helfen, das Erlebte zu sortieren und mögliche nächste Schritte zu überlegen.
Du musst nicht erst beweisen, dass etwas passiert ist, bevor du darüber sprechen oder dich beraten lassen darfst.
Nein.
Deine Angst ist nachvollziehbar. Wenn du bereits Gewalt, Grenzverletzungen oder einen traumatischen medizinischen Eingriff erlebt hast, kann eine erneute Schwangerschaft viele Erinnerungen und Sorgen auslösen.
Du kannst dir frühzeitig Unterstützung holen. Sprich möglichst schon zu Beginn der Schwangerschaft mit einer Hebamme, deiner Ärztin oder deinem Arzt oder einer spezialisierten Fachberatungsstelle über deine bisherigen Erfahrungen und darüber, was du brauchst, um dich sicherer zu fühlen.
Du kannst dir außerdem überlegen:
Du darfst dir auch eine andere Praxis, Hebamme oder Klinik suchen, wenn du dich dort nicht gut aufgehoben fühlst.
Und wichtig: Du musst dich nicht einfach „zusammenreißen“, weil du schon einmal eine Geburt oder Behandlung erlebt hast. Deine früheren Erfahrungen dürfen bei der Planung deiner nächsten Schwangerschaft und Geburt berücksichtigt werden.
Du darfst sagen, dass du eine Untersuchung gerade nicht möchtest oder Sorge hast.
Sprich möglichst vor der Untersuchung darüber, was dir Angst macht. Du kannst darum bitten, dass dir jeder Schritt vorher erklärt wird und dass du jederzeit stoppen kannst. Zum Beispiel:
Du kannst auch nach Alternativen fragen:
Wenn eine vaginale Untersuchung medizinisch notwendig ist, bedeutet das nicht, dass du keine Fragen stellen oder keine Grenzen setzen darfst. Auch dann sollte deine Einwilligung grundsätzlich eingeholt werden.Wenn du während der Untersuchung merkst, dass es dir zu viel wird, darfst du das sagen. Du musst nicht bis zum Ende „durchhalten“.
Und wenn du aufgrund früherer Erfahrungen große Angst vor Untersuchungen hast, kann es sinnvoll sein, dir bereits vor der Schwangerschaft oder frühzeitig in der Schwangerschaft Unterstützung zu holen. Du musst deinen Körper nicht wieder einer Situation aussetzen, die sich für dich wie Kontrollverlust anfühlt, ohne darüber zu sprechen und Unterstützung einzufordern.
Ja und es kann sehr hilfreich sein, das möglichst frühzeitig zu tun.
Du kannst der Klinik mitteilen, dass du bereits eine belastende oder gewaltvolle Erfahrung gemacht hast und welche Konsequenzen das für dich hat. Du musst dabei nicht jedes Detail erzählen. Du kannst zum Beispiel sagen:
„Ich habe bei meiner letzten Geburt eine Situation erlebt, die mich bis heute belastet. Mir ist wichtig, dass Untersuchungen und Eingriffe vorher erklärt werden und ich ihnen zustimmen kann.“
Oder:
„Ich habe Angst, die Kontrolle über meinen Körper zu verlieren. Bitte kündigen Sie Berührungen und Untersuchungen vorher an und geben Sie mir die Möglichkeit, jederzeit Stopp zu sagen.“
Frag die Klinik auch, ob es ein Vorgespräch oder eine spezielle Sprechstunde für deine Situation gibt und ob deine Wünsche dokumentiert werden können. Du kannst dir deine wichtigsten Punkte schriftlich mitnehmen. Ein Geburtsplan kann dabei helfen.
Wichtig ist: Ein Geburtsplan ist keine Garantie dafür, dass alles so passiert, wie du es dir wünschst. Er kann jedoch dazu beitragen, dass deine Bedürfnisse und Grenzen bekannt sind.
Du darfst außerdem nachfragen:
Du musst nicht erst während der Geburt erklären, warum bestimmte Situationen für dich schwierig sind.
Die Unterstützungsstellen beantworten auch deine Frage und beraten dich individuell.